
Demokratie und Verfassung
Österreich ist eine demokratische Republik und ein Rechtsstaat, dessen staatliches Handeln auf der Bundesverfassung beruht. Alle staatlichen Organe sind dem demokratischen Willen der Bürgerinnen und Bürger sowie den Grundsätzen der Verfassung verpflichtet.
Wir distanzieren uns ausdrücklich von Links- und Rechtsextremismus sowie von allen Bestrebungen, die sich gegen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die verfassungsmäßige Ordnung Österreichs richten.
Politische Veränderungen müssen ausschließlich auf demokratischem und rechtsstaatlichem Wege erfolgen.
Die Bürgerliche Mitte Österreich (DBM) bekennt sich uneingeschränkt zu den Grundsätzen der Demokratie, des Rechtsstaates, des Föderalismus und der immerwährenden Neutralität Österreichs.
Grundlage unseres politischen Handelns sind die österreichische Bundesverfassung sowie die darin verankerten Grund- und Freiheitsrechte.
Die Bürgerliche Mitte Österreich (DBM) bekennt sich uneingeschränkt zu den Grundsätzen der Demokratie, des Rechtsstaates, des Föderalismus und der immerwährenden Neutralität Österreichs.
Grundlage unseres politischen Handelns sind die österreichische Bundesverfassung sowie die darin verankerten Grund- und Freiheitsrechte.
Als Mitglied der Europäischen Union ist Österreich darüber hinaus an die Charta der Grundrechte der Europäischen Union gebunden, die den Schutz grundlegender Freiheits-, Menschen- und Bürgerrechte gewährleistet.
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind keine Selbstverständlichkeiten. Sie bilden die Grundlage für Freiheit, Sicherheit und ein friedliches Zusammenleben.
Deshalb treten wir für einen Staat ein, der die Rechte seiner Bürgerinnen und Bürger schützt, transparent handelt und seine Entscheidungen auf dem Boden der Verfassung trifft


Europa als Chance für Villach
Wir bekennen uns uneingeschränkt zu den Grundwerten der Europäischen Union sowie zur gemeinsamen Wirtschafts- und Währungsunion und den Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarktes: dem freien Verkehr von Dienstleistungen, Kapital, Personen und Waren.
Für Villach ist Europa gelebte Realität. Offene Grenzen, wirtschaftliche Verflechtungen und die enge Verbindung zu unseren Nachbarregionen in Italien und Slowenien bringen konkrete Vorteile für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Bildungseinrichtungen und Vereine.
Die Europäische Union eröffnet Städten und Gemeinden zahlreiche Möglichkeiten, Zukunftsprojekte zu finanzieren und regionale Entwicklungen voranzutreiben. Förderungen können unter anderem in den Bereichen Infrastruktur, Bildung, Digitalisierung, Energieeffizienz, Umwelt- und Klimaschutz, Forschung sowie internationale Kooperationen genutzt werden.
Für Villach ergeben sich daraus zusätzliche Chancen, Projekte umzusetzen und die Entwicklung unserer Stadt nachhaltig zu unterstützen.
Als Wirtschafts- und Bildungsstandort im Alpen-Adria-Raum profitiert Villach besonders von offenen Grenzen, internationalem Austausch und einem funktionierenden europäischen Binnenmarkt. Davon profitieren Unternehmen ebenso wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Studierende, Vereine und zahlreiche Initiativen mit Partnern über die Staatsgrenzen hinweg.
Gerade auf Gemeindeebene bieten europäische Förderprogramme die Möglichkeit, Projekte umzusetzen, die den Alltag der Menschen unmittelbar verbessern und das Gemeindebudget entlasten können.
Wir sehen europäische Fördermittel nicht als Selbstzweck. Jeder Euro, der nach Villach kommt, muss einen nachvollziehbaren Nutzen für die Bevölkerung schaffen und langfristig einen Mehrwert für unsere Stadt hinterlassen.
Entscheidend ist nicht die Höhe der Förderungen, sondern ihr konkreter Nutzen für die Menschen vor Ort.
Europa beginnt nicht in Brüssel, sondern dort, wo seine Vorteile im Alltag spürbar werden – auch in Villach.


Reduzierung der Parteienförderung
Die österreichische Parteienförderung zählt zu den höchsten Europas.
Im Jahr 2025 erhielten politische Parteien, Parlaments- und Landtagsklubs sowie parteinahe Bildungseinrichtungen insgesamt rund 266 Millionen Euro aus öffentlichen Mitteln.
Über eine Legislaturperiode von fünf Jahren summiert sich dies auf deutlich mehr als 1,3 Milliarden Euro an Steuergeld.
Österreich leistet sich damit eines der teuersten Parteienfördersysteme Europas. Gemessen an der Bevölkerungszahl und den öffentlichen Fördermitteln liegt Österreich im europäischen Spitzenfeld.
Gleichzeitig fließen jedes Jahr Millionen Euro in Wahlkämpfe, Inserate, Plakatkampagnen und parteinahe Strukturen. Viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich zu Recht, ob dieses Geld nicht sinnvoller eingesetzt werden könnte.
Mehr Geld für Parteien bedeutet nicht automatisch bessere Politik. Trotz der laufend steigenden Parteienförderung wächst bei vielen Bürgerinnen und Bürgern der Eindruck, dass die Politik nicht die Ergebnisse liefert, die sie erwarten.
Das Vertrauen in politische Institutionen und in die Problemlösungskompetenz der Politik ist in den vergangenen Jahren spürbar gesunken. Politik braucht Verantwortung, Effizienz und Ergebnisse – nicht immer höhere Zuschüsse aus Steuergeld.
Wir sind der Überzeugung, dass gute politische Arbeit, demokratische Willensbildung und faire Wahlkämpfe auch mit deutlich weniger Steuergeld möglich sind.
Politik muss mit den ihr anvertrauten Mitteln sparsam und verantwortungsvoll umgehen.
Wir fordern daher eine deutliche Senkung der Parteienförderung in Österreich. Die frei werdenden Mittel sollen den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen oder in zentrale Aufgaben wie Bildung, Gesundheit, Pflege, Sicherheit und Infrastruktur investiert werden.
Weniger Parteienförderung bedeutet nicht weniger Demokratie.
Im Gegenteil: Politische Parteien sollen wieder stärker von der Überzeugungskraft ihrer Ideen, dem Engagement ihrer Mitglieder und dem Vertrauen der Bevölkerung leben – und weniger von staatlichen Zuschüssen.
Wahlrecht
Nicht-österreichische EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sind derzeit in Österreich bei Gemeinderatswahlen sowie bei den Wahlen zum Europäischen Parlament wahlberechtigt.
Immer wieder werden Forderungen laut, das Wahlrecht für EU-Bürger auch auf Landes- und Bundesebene auszuweiten.
Künftig sollen sie unabhängig von der österreichischen Staatsbürgerschaft an sämtlichen Wahlen in Österreich teilnehmen können.
Wir lehnen eine solche Ausweitung des Wahlrechts ab.
Das Wahlrecht ist ein zentrales demokratisches Recht und eng mit der Staatsbürgerschaft verbunden. Wer über die Zusammensetzung von Landtagen und Nationalrat und damit über die Gesetze eines Landes entscheidet, sollte auch die Staatsbürgerschaft dieses Landes besitzen.
Die Wahl der Landtage und des Nationalrats, die die Landes- beziehungsweise Bundesgesetze beschließen, sowie die Direktwahl des Bundespräsidenten sollten auch weiterhin ausschließlich österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern vorbehalten bleiben.
Die österreichische Staatsbürgerschaft bleibt der richtige Weg, um die vollen politischen Mitwirkungsrechte auf Landes- und Bundesebene zu erhalten.
Das Wahlrecht auf Landes- und Bundesebene soll auch künftig an die österreichische Staatsbürgerschaft gebunden bleiben. Daran wollen wir festhalten.


Österreichische Staatsbürgerschaft
Die Staatsbürgerschaft ist nicht der Beginn der Integration, sondern ihr erfolgreicher Abschluss.
Dieses Bürgerrecht begründet die volle Zugehörigkeit zur Republik Österreich und ist mit weitreichenden Rechten und Pflichten verbunden.
Sie verleiht das Recht auf politische Mitbestimmung durch Wahlen und ermöglicht die aktive Mitgestaltung unseres demokratischen Gemeinwesens.
Ihr Erwerb ist an klare Kriterien geknüpft. Dazu zählen insbesondere eine ausreichende Aufenthaltsdauer, Unbescholtenheit, gesicherte Einkünfte, ausreichende Deutschkenntnisse, das Bestehen des Staatsbürgerschaftstests, eine bejahende Einstellung zur Republik Österreich sowie grundsätzlich das Ausscheiden aus der bisherigen Staatsangehörigkeit.
Immer wieder werden Forderungen laut, die Voraussetzungen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft deutlich zu erleichtern. Teilweise wird sogar ein Rechtsanspruch bereits nach wenigen Jahren Aufenthalt gefordert.
Für eine Lockerung der bestehenden Anforderungen sehen wir keinen Anlass.
Gerade in Zeiten hoher Zuwanderung und anhaltender Migrationsbewegungen ist es wichtig, dass die Vergabe der Staatsbürgerschaft weiterhin an klare und anspruchsvolle Maßstäbe geknüpft bleibt.
Dazu gehört auch die Bereitschaft, die Geschichte und Kultur Österreichs sowie den Wertekompass unserer Republik zu respektieren und mitzutragen.
Die österreichische Staatsbürgerschaft steht für Zugehörigkeit, Verantwortung und gelebte Integration.
Deshalb muss sie auch künftig an klare und anspruchsvolle Kriterien geknüpft bleiben.
Landesverteidigung
Ein souveräner Staat braucht die Fähigkeit, sich selbst zu schützen.
Eine glaubwürdige Landesverteidigung zählt zu den Kernaufgaben des Staates.
Dem Österreichischen Bundesheer obliegen der Schutz der Republik und ihrer Bevölkerung, die Sicherung der verfassungsmäßigen Einrichtungen, die Unterstützung bei Bedrohungen der inneren Sicherheit sowie die Hilfeleistung bei Naturkatastrophen und anderen außergewöhnlichen Ereignissen.
Über viele Jahre hinweg wurde das Bundesheer finanziell vernachlässigt. Die Folgen sind Ausrüstungsmängel, Personalengpässe und Einschränkungen bei der Einsatzbereitschaft.
Damit das Bundesheer seine verfassungsmäßigen Aufgaben auch künftig erfüllen kann, bedarf es einer nachhaltigen Stärkung seiner Verteidigungs- und Reaktionsfähigkeit.
Eine glaubwürdige Landesverteidigung erfordert daher eine Anhebung des Heeresbudgets auf 2 % des Bruttoinlandsprodukts.
Ziel muss es sein, das Bundesheer ab 2027 wieder vollständig verteidigungs- und mobilisierungsfähig zu machen.
Wir befürworten die Einführung des Österreich-PLUS-Modells mit acht Monaten Grundwehrdienst und zwei Monaten verpflichtenden Milizübungen.
Da der Zivildienst verfassungsrechtlich an die Dauer des Wehrdienstes gekoppelt ist, sprechen wir uns in diesem Zusammenhang auch für eine Anpassung des Zivildienstes von derzeit neun auf zwölf Monate aus.

DBM
Die Bürgerliche Mitte Österreich
Karl-Ebner-Strasse 10
9020 Klagenfurt
Österreich
Mail: office@DieBuergerlicheMitte.at
Tel.: 0676 39 50 780

