
Kärntner Seenvolksbegehren
Das Kärntner Seenvolksbegehren zählt zu den bedeutendsten Erfolgen unserer langjährigen Bemühungen zum Schutz der Kärntner Seen.
Das Volksbegehren entstand als private Bürgerinitiative ohne parteipolitische oder institutionelle Unterstützung.
Zwei Jahre lang sammelten die Initiatoren Gerhard Godescha und Ing. Walter Polesnik gemeinsam mit ihren Unterstützern Unterschriften zur Einleitung des Volksbegehrens.
In dieser Zeit standen sie insgesamt 180 Tage lang vor den Kärntner Gemeindeämtern und führten unzählige Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern. Allein diese Zahl verdeutlicht den enormen zeitlichen Aufwand, der neben der regulären beruflichen Tätigkeit erbracht wurde.
Dieser Einsatz mündete in der Eintragungswoche vom 7. bis 13. Juli 2020 in einen großen Erfolg: Mit insgesamt 11.717 gültigen Unterschriften wurde das erforderliche Quorum von 7.500 Unterschriften für die Behandlung im Kärntner Landtag deutlich überschritten.
In der Folge wurden zentrale Forderungen des Volksbegehrens von der Politik aufgegriffen und gesetzlich umgesetzt.
Konkret erreichte Erfolge
Schutz der Kärntner Seen in der Landesverfassung
Der Schutz der Seen wurde als Staatszielbestimmung in der Kärntner Landesverfassung verankert. Damit ist der Erhalt der Seen und ihrer Uferflächen als öffentliches Interesse auf höchster Landesebene festgeschrieben.
Erfassung aller öffentlichen Seeufergrundstücke
Die öffentlichen Seeufergrundstücke wurden im KAGIS (Kärntner Geografisches Informationssystem) erfasst und dokumentiert. Dadurch wurde erstmals Transparenz darüber geschaffen, welche Uferflächen sich im öffentlichen Eigentum befinden.


Änderung wichtiger Landesgesetze
Im Zuge der Umsetzung des Volksbegehrens wurden das Gesetz über die Kärntner Beteiligungsverwaltung sowie das Motorbootabgabegesetz geändert. Damit wurden rechtliche Grundlagen geschaffen, um öffentliche Seeuferflächen besser zu sichern und auszubauen.
Zweckwidmung der Motorbootabgabe
Die Einnahmen aus der Motorbootabgabe werden seither vorrangig für den Ankauf neuer Seeufergrundstücke verwendet. Dadurch stehen laufend finanzielle Mittel zur Verfügung, um öffentliche Zugänge zu den Seen langfristig zu erhalten und zu erweitern.

Gründung der Seeuferkommission
Zur Umsetzung dieser Maßnahmen wurde die Seeuferkommission eingerichtet. Ihre Aufgabe ist es, den Ankauf und die Sicherung von Seeufergrundstücken zu begleiten und die Interessen der Öffentlichkeit zu vertreten.
Nachhaltige Wirkung
Die gesetzlichen Änderungen traten mit 1. Oktober 2022 in Kraft. Damit konnten wesentliche Ziele des Kärntner Seenvolksbegehrens dauerhaft verwirklicht werden.
Die erreichten Maßnahmen stärken den Schutz der Kärntner Seen nachhaltig, sichern öffentliche Seezugänge und tragen dazu bei, die Seen als öffentliches Naturerbe für kommende Generationen zu erhalten.
Das Kärntner Seenvolksbegehren hat gezeigt, dass beharrlicher Einsatz und die Unterstützung vieler Menschen konkrete Veränderungen bewirken können.
Diesen Weg setzen wir nun als Partei fort.
DBM
Die Bürgerliche Mitte Österreich
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