
LANDSCHAFT UND UMWELT
Unsere Kulturlandschaft ist die Basis unserer Zivilisation.
Sie ernährt uns (Acker- und Weideflächen), sie schützt uns (Schutzwald), sie ist Siedlungs- und Wirtschaftsraum, sie dient für Freizeit und Erholung und vieles andere mehr.
Der Erhalt unserer Kulturlandschaft muss explizit als primäres Staatsziel in unsere Verfassung geschrieben werden. Denn die Reichhaltigkeit unserer Landschaft ist keine „natürliche“, sondern vielmehr die größte kulturelle Leistung unserer Vorfahren.
Von Natur aus gäbe es Wiesen, Weiden und offene Flächen allenfalls oberhalb der Baumgrenze, und der Rest, mit Ausnahme von Gewässern, Mooren, Sümpfen und Erosionsflächen, wäre mit einem artenarmen Wald bedeckt.
Jene Vielfalt, die wir heute wieder zerstören ist der Rodung, Kultivierung und Beweidung geschuldet!

Pflege, Erhalt und oftmals Wiedererrichtung dieser vielfältigen Kulturlandschaft muss daher ebenso Ziel und Aufgabe der Landesplanung sein, wie die Siedlungsplanung baulicher Art.
Neben dem generellen Landschafts- und Naturschutz (EU Recht) müssen daher auf höchster Ebene (Bund).
- Ein Bodenschutzgesetz über die Ackerböden
- Ein Rahmengesetz über die Raumplanung der Länder
- Ein Rahmengesetz zur Feststellung der räumlichen Auswirkung von Maßnahmen analog zur UVP errichtet und implementiert werden.

ARTENVIELFALT
Artenschutz: Es ist still geworden auf unseren Äckern und Wiesen. Vögel, Niederwild und Insekten sowie viele Pflanzenarten wurden dezimiert und verschwinden schleichend aus unserer Landschaft.
Intensive Bewirtschaftungsmethoden, Spritzmittel sowie der Verlust von nicht primär agrarisch-produktiven Landschaftsstrukturen sind die Hauptursache für den dramatischen Rückgang.

Hecken als natürliche Lebensräume wurden gerodet, Flüsse reguliert und begradigt und der Einsatz von Glyphosat und anderen Mitteln vergiftet unsere Böden und Flüsse.
Rund 40 Prozent der Vögel sind seit 1998 von unseren Feldern und Wiesen verschwunden.
Auch die Zahl der Schmetterlinge und Insekten hat sich um den selben Prozentsatz reduziert. Erstes Alarmsignal sollten die sauberen Windschutzscheiben der Autolenker sein. Im Vergleich zu früher ist die Zahl der gelben Patzer auf einen Bruchteil zurückgegangen.
Durch die Errichtung von Schutzzonen und Gliederung der Anbauflächen mit Landschaftselementen soll eine natürliche Biodiversität wieder gestärkt werden.
Wir wollen die heimischen Tier- und Pflanzenarten auf unseren Feldern schützen und für die Zukunft erhalten. All dies im Einklang mit der Alpenländischen Landwirtschaft.


NEOPHYTEN
Einige fremdländische Pflanzen haben sich als sogenannte Neophyten in der Natur so stark ausgebreitet, dass sie für heimische Arten zur Bedrohung werden. Mittlerweile sind ganze Flüsse und Bäche mit diesen Pflanzen überwuchert (Drüsiges Springkraut, Ambrosia, Riesenbärenklau, Staudenknöterich u.a.). Wir fordern eine landesweite und flächendeckende Kartierung und Bekämpfung aller invasiven Arten.

ENERGIE
Kärnten soll den Fokus auf den Ausbau erneuerbarer und nachhaltiger Technologien wie Wasserkraft, Biomasse und Photovoltaik legen.
Photovoltaik
Der Ausbau von PV-Anlagen sollte in Kärnten nicht nur auf Dächern, Fassaden und anderer Infrastruktur möglich sein.
Oberirdische Stellplätze (Einkaufszentren, Behörden, Sportstätten etc.) sollen wo immer möglich durch PV-Anlagen beschattet und damit gekühlt werden.
Gefördert werden sollen PV Anlagen im Freiland nur dort, wo sie der Beschattung/Kühlung und damit der Produktivität der Ackerkulturen dienen.
Wir fordern die Abschaffung der Abschläge bei Förderungen von Freiflächenprojekten (derzeit 25 % laut EAG- Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz).
In Friesach wurde auf 5700 Quadratmetern eine der größten solarthermische Anlagen Österreichs installiert und in Klagenfurt hat die KELAG auf 45.000 Quadratmetern die größte Freiflächen-Photovoltaikanlage unseres Bundeslandes errichtet. Mit der Abschaffung dieser Abschläge könnten auch andere Gemeinden und Anbieter diesen Beispielen folgen.
BIOMASSE – AUSBAU DER FERNWÄRME
Biomasse Anlagen sind wichtige Abnehmer für die gewaltigen Schadholzmengen, die bei den heimischen Waldbesitzern, etwa durch Sturmschäden infolge verfehlter Bestockung angefallen sind. Die schnelle Nutzung des Schadholzes hilft den Waldbesitzern zudem bei der Bekämpfung des Borkenkäfers. Durch die Nutzung von Biomasse können kostspielige Importe von Erdöl und Erdgas (aus politisch instabilen Staaten) verringert werden. Holzenergie zahlt sich auch volkswirtschaftlich aus, weil sie heimische Arbeitsplätze schafft und die Wertschöpfung in der Region bleibt.
Über 80% des Fernwärmebedarfs der Stadt Klagenfurt werden von drei Biomasse-Heizkraftwerken erzeugt.


WASSERKRAFT
Die 11 Speicher-, Pumpspeicher- und Laufkraftwerke der Werksgruppe Malta und Reißeck-Kreuzeck verfügen über eine Leistung von mehr als 1.400 MW.
Gemeinsam mit 10 weiteren Laufkraftwerken an der Drau liefern sie. ca. 60% des gesamten Stromverbrauchs in Kärnten.
Der Verbund hat mit dem Ausbau mehrerer Fischwanderhilfen die bestehenden Wasserkraftwerke auf den ökologisch jüngsten Stand der Technik gebracht. Mittlerweile sind acht von zehn Draukraftwerken wieder fischpassierbar. Diese positiven ökologischen Maßnahmen müssen weiter vorangetrieben werden.
WINDKRAFTANLAGEN
Windkraftanlagen auf Kärntens Bergen können nur selektiv errichtet werden!
D.h. nicht entlang der bekannten Wanderrouten von Zugvögeln und ebenso wenig in unseren Naturschutzgebieten.
Es ist darauf zu achten, dass man mit dem Ausbau von Windrädern nicht genau das zerstört, was man eigentlich bewahren will. Ein verschandeltes Landschaftsbild, drehende Rotorblätter als Gefahr für heimische Zugvögel, Bodenversiegelung, Errichtung von Zufahrtsstraßen für tonnenschwere Nutzlasten und bauliche Eingriffe für die Ableitung des Stroms sind nur einige der Nachteile.
Ein Erhalt der unberührten Natur bringt auch dem Tourismus langfristig gesehen mehr, als eine zubetonierte, zerstörte Alpenlandschaft.

DBM
Die Bürgerliche Mitte Österreich
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